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Tierschutz bei Rennpferden?

Null-Toleranz: Die Anti-Doping Bestimmung im Rennsport

Der Galopprennsport verfolgt seit langem das NULL-TOLERANZ Prinzip: Ein Pferd, das unter dem Einfluss von Medikamenten oder dopingrelevanten Substanzen steht, ist nicht zum Rennen zugelassen!

 
 

Dopingrelevante Substanzen und Medikamente, die medizinisch keine Indikation haben, dürfen auch im Training nicht verabreicht werden. Um dies zu überprüfen, werden regelmäßig unangekündigte Trainingskontrollen durchgeführt, bei denen nicht nur Dopingproben genommen, sondern auch die Trainingsverhältnisse überprüft werden. 

Auch auf Rennveranstaltungen werden immer Dopingkontrollen bei den Pferden durchgeführt. Diese werden von der Rennleitung oder vom Verband Deutscher Galopp e.V. bestimmt, und die zu kontrollierenden Pferde werden nach deren Ermessen ausgewählt. Dies geschieht zum einen um auszuschließen, dass sich jemand durch Dopingmittel einen Vorteil verschafft, zum anderen aber vor allem auch, um die Gesundheit und das Wohlergehen der Rennpferde zu sichern! 

Der Galopprennsport besitzt,  im Vergleich zu anderen nationalen Pferdesportverbänden, deutlich strengere Regeln was die Medikation von Pferden betrifft. Selbst vom Tierarzt verschriebene Medikamente zur Kuration müssen in einem Medikamentenbuch protokolliert werden, und unterliegen meistens einer mehrwöchigen Karenzzeit, in der die behandelten Pferde nicht startberechtigt sind.

Der Galopprennsport sagt da ganz klar: Wenn ein Pferd Medikamente braucht, dann kann es nicht gleichzeitig an Rennen teilnehmen!

 
 
 

Trainer zum Thema Anti-Doping

 

Deutscher Galopp

Die neue Marke Deutscher Galopp (ehemals GERMAN RACING) bildet die große Dachmarke, unter der spannende Pferderennen und stimmungsvolle Veranstaltungen auf den deutschen Rennbahnen stattfinden. Gleichzeitig fungiert die Marke als Oberbegriff für den Galopprennsport in Deutschland.

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